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Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Sie können hier die einziehenden Personen online melden.
Am Ende des Dienstes erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, das Sie den einziehenden Personen zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.
Dieser Dienst ist unentgeltlich.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Mittelstraße 32
- 32683 Barntrup
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- Telefon:
05263 409-222 - Fax:
05263 409-249 - E-Mail:
buergerbuero@barntrup.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Susanne Czerwonka
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-135
- E-Mail:
- s.czerwonka@barntrup.de
-
Frau Diana Pettig
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-136
- E-Mail:
- d.pettig@barntrup.de