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Als Wahlhelfer/-in anmelden
Kurzbeschreibung
Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.
Beschreibung
Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Andere Wahlhelfer
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.
Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen)
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.
§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sachgebiet - Innere Verwaltung
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- Mittelstraße 38
- 32683 Barntrup
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Petra Voß
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-111
- E-Mail:
- p.voss@barntrup.de
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Herr Tobias Hölscher
CDO / DV-Koordinator- Telefon:
- 05263 409-141
- E-Mail:
- t.hoelscher@barntrup.de
-
Frau Sandrine Prycia
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-116
- E-Mail:
- s.prycia@barntrup.de