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Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.

Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Sie können hier die einziehenden Personen online melden.
Am Ende des Dienstes erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, das Sie den einziehenden Personen zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.

Dieser Dienst ist unentgeltlich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen