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Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung

Beschreibung

Vaterschaftsanerkennung

Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.

Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.

Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

-    Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
-    wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
-    Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
-    voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)

Möchten Sie darüber hinaus mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben?
Vereinbaren Sie bitte für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung einen Termin beim Jugendamt oder bei einem Notar. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. 

Die Anerkennung der Mutterschaft bzw. der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Gegebenfalls fallen Gebühren für die Versicherung an Eides statt sowie eines Dolmetschers an.

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