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Führungszeugnis beantragen

Kurzbeschreibung

Sie wollen ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen?

Dann klicken Sie hier!

Beschreibung

Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro der Stadt Barntrup zu stellen, sofern Sie mit ihrem Wohnsitz in Barntrup gemeldet sind.

Sind Sie im Besitz des neuen Personalausweis mit Online-Funktion?
Dann können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz das Führungszeugnis auch online beantragen.

Antrag auf Ausstellung eines einfachen Führungszeugnisses

Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden.

  • bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
  • bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen
  • im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen
  • weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden (nur zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich)
  • gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird, gegebenenfalls das Aktenzeichen
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis direkt beantragen.

Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

  • die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kostet 13,00 €
  • unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises z. B. bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Beantragung auf Ausstellung eines Führungszeugnisses gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen