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Hund anmelden oder abmelden

Beschreibung

Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.

Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.

Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben, eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes könnte die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Hund anmelden:

  • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
  • ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip

Hund abmelden:

  • persönliche Angaben des Halters
  • evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen