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Dienstleistungsinformationen
Kinderreisepass beantragen
Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der ersten Ausstellung beträgt 1 Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einmal verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.
Infos rund um den Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden:
Der Pass behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie zum Beispiel die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes oder Änderung des Wohnortes ist auch weiterhin möglich.
Reiseinformationen
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts .
Vorsprache
Die Vorsprache der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. zwingend erforderlich.
Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
Personalausweis oder Reisepass der Personensorgeberechtigten
Geburtsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. Bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass
Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Kinderreisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Bürgerbüro erstatten.
Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
ein Foto
Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die Regelungen in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes Landes erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
13,00 € für Neuausstellungen
6,00 € für Änderungen/Verlängerungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
-
- Mittelstraße 32
- 32683 Barntrup
-
- Telefon:
05263 409-222 - Fax:
05263 409-249 - E-Mail:
buergerbuero@barntrup.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Susanne Czerwonka
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-135
- E-Mail:
- s.czerwonka@barntrup.de
-
Frau Diana Pettig
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05263 409-136
- E-Mail:
- d.pettig@barntrup.de