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Informationen Ordnungsbehörde

Beschreibung

Wie kann ich mich über einen anderen Bürger beschweren?

Grundsätzlich ist jede Beschwere schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Dies ist nötig, da die Stadt Barntrup nachweisen muss, warum sie tätig wird.

Gibt es noch eine Mittagsruhe? Wann ist sie genau?

Ja. Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr. Hier dürfen im Freien keine lauten Arbeiten, z. B. Rasen mähen, verrichtet werden. 

Darf ich ein Plakat aufhängen oder Handzettel verteilen?

Prinzipiell benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie öffentlich werben wollen. Entweder vom Eigentümer/Betreiber bei Privateigentum (z.B. dem Parkplatz eines Supermarktes) oder der Stadt Barntrup bei öffentlichem Eigentum (z.B. Ampeln, Stromkästen) und darüber hinaus, wenn das Privateigentum an öffentliches Eigentum angrenzt. (z.B. eine Hauswand, die direkt am Bürgersteig oder der Straße steht)

Darf ich meine Gartenabfälle verbrennen?

Nein. Seit Anfang 2013 ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. Pflanzliche Abfälle aus dem heimischen Garten können in der grünen Tonne entsorgt oder werden.

Wann darf ich meinen Rasen mähen oder andere laute Arbeiten verrichten?

In reinen und allgemeinen Wohngebieten nur werktags von 7 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Ob ihr Gebiet ein reines oder allgemeines Wohngebiet ist, erfahren Sie beim Bauamt. 

Auf was muss ich achten, wenn ich Tiere halte oder mit mir führe?

Sie sind für eventuelle Gefahren, Beschädigungen und Beschmutzungen Ihrer gehaltenen oder mitgeführten Tiere verantwortlich. Beispielsweise müssen Hunde einer bestimmten Rasse oder einer bestimmten Größe immer an der Leine geführt werden und Freigänger Katzen müssen kastriert und gechipt sein.

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